BERLIN. „Mich erinnert das immer an einen Flughafen“, so der Bundestagsabgeordnete Thomas Viesehon, der im Verkehrsausschuss des Bundestages, sitzt. Bereits im Oktober letzten Jahres hatte er zusammen mit anderen Bundestagsabgeordneten in einer Erklärung an die Bundesregierung und den Bundesrat appelliert eine entsprechende Änderungen in den Verwaltungsvorschriften zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen zügig umzusetzen.

„Vielerorts, gerade in den ländlichen Regionen, wo sich oft mehrere Windkraftanlagen aneinanderreihen, sind Anwohner wachsenden optischen Belastungen durch das nächtliche Dauerblinken der Windräder ausgesetzt. Dem müssen wir entgegenwirken, um die eigentlich vorhandene Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für die Energiewende in unserem Land nicht zu gefährden“, so der hessische Bundestagsabgeordnete Viesehon, dessen Wahlkreis Waldeck/Kassel-Land weite Teile des ländlichen Nordhessens umfasst.

Die technische Lösung des Problems liegt in der so genannten bedarfsgesteuerten Befeuerung von Windkraftanlagen. Diese vollautomatische Steuerung bewirkt, dass die Beleuchtung erst dann eingeschaltet wird, wenn ein Flugzeug oder Helikopter einen zuvor definierten Mindestabstand zu Windkraftanlagen unterschreitet. Verlässt das Luftfahrzeug diesen Korridor, schalten sich sämtliche Befeuerungsanlagen auch von selbst wieder ab. Voraussetzung für die automatische Befeuerung ist, dass die diese unabhängig von der jeweiligen technischen Ausstattung der Luftfahrzeuge arbeitet.

„Diese Lösung ist technisch längst umsetzbar und muss nun schnellstmöglich Anwendung finden. Der heutige Beschluss der Bundesregierung ebnet dafür den Weg“, so Viesehon.

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