Feldversuch ist laut Verfassungsgericht mit dem Grundgesetz vereinbar
Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Mittwoch den Feldversuch mit Lang-Lkw als mit dem Grundgesetz vereinbar anerkannt. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, sowie der zuständige Berichterstatter Thomas Viesehon:
Ulrich Lange: „Das ist ein erfreuliches Signal aus Karlsruhe. Der Feldversuch mit Lang-Lkw steht rechtlich auf solider Grundlage. Die Antragsteller haben mit ihren Bedenken nicht überzeugen können. Zur Halbzeit des Feldversuchs ist damit klar, dass dieser nun bis 2016 weitergeführt werden kann. Für die Zeit danach werden wir eine verlässliche Dauerlösung erarbeiten. Erste Erkenntnisse des Versuchs sind vielversprechend: Der Verbrauch kann durch den Einsatz längerer Fahrzeuge um bis zu einem Drittel reduziert werden. Es gibt auch insgesamt weniger Fahrten. Das ist ein wirksamer Beitrag zum Klima- und Umweltschutz. Unsere Straßen werden so effizient genutzt.“
Thomas Viesehon: „Die Negativschlagzeilen über Lang-Lkw sind nicht berechtigt. Schon heute werden die bestehenden Gewichtsbegrenzungen - in der Regel 40 Tonnen - eingehalten. Bundesländer, die sich bislang nicht am Feldversuch beteiligen, sollten ihre Haltung überdenken. Sie blockieren den bundesweiten Einsatz der effizienten Lang-Lkw.“