BERLIN. Bundestagsabgeordneter Thomas Viesehon (CDU) weist darauf hin, dass kürzlich der siebte Bundeswettbewerb „Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention“ gestartet ist. Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bis zum 15. Januar 2016 Maßnahmen und Konzepte zum Thema „Innovative Suchtprävention vor Ort“ einzureichen. Durchgeführt wird der Wettbewerb von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände und des GKV-Spitzenverbandes.

Wahlkreisabgeordneter Thomas Viesehon: „Drogen- und Suchtprävention findet vor allem vor Ort, in der Kommune statt. Viele von Ihnen haben sich in den letzten Jahren sehr engagiert und vernetzte Strukturen für gute Konzepte in der Suchtprävention geschaffen. Herausragende kommunale Präventionsansätze sollen mit dem Bundeswettbewerb bekannter gemacht werden. Ich möchte die Städte und Gemeinden im Waldecker Land und im Landkreis Kassel ermuntern, sich mit ihren Beispielen am Wettbewerb zu beteiligen.“

Viesehon weist darauf hin, dass in diesem Jahr Maßnahmen aus dem gesamten Spektrum suchtpräventiver Arbeit gesucht werden: „Die gängigen Suchtstoffe wie Alkohol, Tabak oder Cannabis können genauso Gegenstand der Beiträge sein, wie nicht stoffgebundene Süchte, wie beispielsweise pathologisches Glücksspiel oder Formen der Online-Sucht.“

Hintergrund:

Mit der Betreuung des Wettbewerbs „Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention“ ist das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) beauftragt worden, das für die Laufzeit des Wettbewerbs ein Wettbewerbsbüro eingerichtet hat. Kontaktdaten zum Wettbewerbsbüro, Informationen zum Wettbewerb und Bewerbungsunterlagen stehen im Internet unter www.kommunale-suchtpraevention.de zur Verfügung. Einsendeschluss für die Wettbewerbsbeiträge ist der 15. Januar 2016. Die Preisverleihung findet am 22. Juni 2016 mit dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) in Berlin statt.

Präventionsaktivitäten Dritter (z.B. Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen, Schulen, Sportvereine) sind willkommen, können aber nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden.

Als Anreiz zur Wettbewerbsteilnahme steht ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 60.000 Euro zur Verfügung. Der GKV-Spitzenverband lobt im Rahmen dieses Wettbewerbes zusätzlich einen mit 10.000 Euro dotierten Sonderpreis aus. Mit ihm will der GKV-Spitzenverband innovative Angebote der Kommunen zur Suchtprävention prämieren, die in Kooperation mit Krankenkassen vor Ort umgesetzt werden.

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